23. Oktober 2019

Übernahme von privaten Taxifahrten

Werden meine privaten Fahrten mit dem Taxi übernommen? Und wenn ja, wer darf kostenlos fahren? Deutschlandweit wird die Personenbeförderung von Personen mit Behinderung unterstützt. Die Unterstützung gestaltet sich je nach Behörde unterschiedlich. Genauere Informationen und Anträge findet ihr bei den zuständigen Landesämtern für Gesundheit und Soziales. In Berlin gibt es für private Fahrten zusätzlich einen eigenen Sonderfahrtdienst. Wer Anspruch hat und wie der ganze Ablauf gestaltet ist erfahrt ihr hier.

Der SFD ist nur für private Fahrten zuständig, die zur Erholung oder Freizeitaktivitäten dienen. Krankenfahrten werden hier nicht übernommen, da die Unterstützung in diesem Fall von anderen Trägern übernommen wird.
Um den Transportdienst des SFD in Anspruch zu nehmen müsst ihr als Voraussetzung die Kennzeichnung „aG“ (außergewöhnliche Behinderung) in eurem Behindertenausweis aufweisen. Auch eine vorübergehende Berechtigung kann beantragt werden. Zweite Voraussetzung ist ein Hauptwohnsitz in Berlin.

Den Antrag für Berlin findet ihr hier

Wurde euch der Antrag bereits genehmigt, müsst ihr eine Magnetkarte anfordern. Hier finden sich personenbezogene Informationen und eure Berechtigungsnummer, für die Abrechnung der Eigenbeteiligung. Achtet darauf, die Karte immer vor Beginn der Fahrt vorzuweisen.
Die Höhe der Eigenbeteiligung richtet sich nach Häufigkeit der Nutzung. Bis zur achten Fahrt liegt diese bei derzeit 2,05€ pro Fahrt, bis zur sechzehnten bei 5€ und danach bei 10€. Empfänger von Sozialhilfe, Grundsicherung oder Hartz IV erhalten eine Ermäßigung auf die Eigenbeteiligung.

Mehr Infos gibt es hier

Solange ihr eine SFD Berechtigung besitzt, könnt ihr mit ganz normalen Taxiunternehmen fahren. Die Quittungen der Taxifahrten könnt ihr in der Regel einen Monat sammeln und dann an das Landesamt für Gesundheit und Soziales senden. Bei den Belegen ist zu beachten, dass Unternehmensstempel, Fahrtstrecke, Beförderungsentgelt, Datum und Unterschrift des Fahrers aufgeführt sind. Hier gilt eine Eigenbeteiligungspauschale von monatlich 40€, die restlichen Kosten erhaltet ihr als Zuschuss, solange diese einen Betrag von monatlich 125€ nicht überschreiten.

Ausführliche Informationen findet ihr direkt beim SFD und beim Landesamt für Gesundheit und Soziales

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