Motorisierte Rollstuhl-Zuggeräte

Ein Zuggerät für Rollstühle ist ein motorisiertes Hilfsmittel, das an einen manuellen Rollstuhl angekoppelt wird, um diesen in ein motorisiertes Fahrzeug zu verwandeln.
Diese Geräte bieten Rollstuhlfahrern zusätzliche Mobilität und Unabhängigkeit, indem sie die manuelle Anstrengung reduzieren, die erforderlich ist, um sich fortzubewegen.

Grundlegende Merkmale eines Zuggeräts

Motorisiertes System:
Ein leistungsstarker Elektromotor, der den Rollstuhl antreibt und den Benutzer unterstützt, längere Strecken zu bewältigen oder Steigungen zu überwinden.

Ankopplung an den Rollstuhl:
Zuggeräte sind so konzipiert, dass sie leicht an bestehende Rollstühle angekoppelt und wieder abgenommen werden können. Dies geschieht in der Regel durch spezielle Halterungen, Klemmen oder Adapter.

Steuerung:
Einfache Bedienelemente wie Gashebel, Bremsen und Steuerungsgriffe ermöglichen es dem Benutzer, das Zuggerät intuitiv zu bedienen.

Batteriebetrieben:
Zuggeräte sind mit wiederaufladbaren Batterien ausgestattet, die eine bestimmte Reichweite und Betriebsdauer bieten. Die Batteriekapazität variiert je nach Modell und kann zwischen einigen Kilometern bis zu über 30 Kilometern liegen.

Foto Alber GmbH, Albstadt
Frau im Rollstuhl mit dem Zuggerät E-Pilot von Alber sitzt am Tisch mit Hund.

Vorteile und Varianten von Zuggeräten für Rollstühle

Vorteile

Erhöhte Mobilität:
Nutzer können größere Entfernungen zurücklegen und mehr Orte erreichen, ohne sich übermäßig anzustrengen.

Unabhängigkeit:
Rollstuhlfahrer sind weniger auf fremde Hilfe angewiesen, da sie sich eigenständig und effizient fortbewegen können.

Komfort:
Das Fahren mit einem Zuggerät reduziert die körperliche Belastung und Ermüdung, insbesondere bei längeren Fahrten oder in hügeligem Gelände.

Flexibilität:
Zuggeräte sind in verschiedenen Varianten erhältlich, die auf unterschiedliche Bedürfnisse und Umgebungen abgestimmt sind, wie z.B. Stadt, Land oder Gelände.

Einfacher Transport und Lagerung:
Viele Zuggeräte sind kompakt und leicht zu transportieren, was sie ideal für Reisen und den täglichen Gebrauch macht.

Varianten

Frontzuggeräte:
Diese Geräte werden an der Vorderseite des Rollstuhls angebracht und ziehen den Rollstuhl vorwärts.
Vorteile: Gute Manövrierfähigkeit, ideal für den städtischen Einsatz.

Kompakte Zuggeräte:
Leichte und kompakte Modelle, die einfach zu transportieren und zu lagern sind.
Vorteile: Ideal für Reisen und den Einsatz in beengten Räumen.

Geländezuggeräte:
Robuste Modelle mit größeren Rädern und stärkerer Federung für den Einsatz auf unebenem Terrain.
Vorteile: Hervorragende Leistung auf Wanderwegen, Schotterwegen und unbefestigten Straßen.

Durch die sorgfältige Auswahl eines geeigneten motorisierten Zuggeräts kann die Mobilität und Lebensqualität von Rollstuhlfahrern erheblich verbessert werden.

Befestigung von Zuggeräten am Rollstuhl

Seitliche Befestigung:
Das Zuggerät wird am Seitenrahmen über Halterungen oder Klemmen am Rollstuhl montiert.
Vorteile: Ermöglicht eine einfache An- und Abkopplung, jedoch weniger stabil als andere Verbindungsarten.

Mittelachse-Befestigung:
Das Zuggerät wird in der Mitte des Rollstuhls, oft unter dem Sitzbereich, über spezielle Adapter oder Klemmen befestigt.
Vorteile: Ausgewogene Gewichtsverteilung, die sowohl Stabilität als auch Manövrierfähigkeit verbessert.

STVO-Zulassung und TÜV für Zuggeräte an Rollstühlen

Die Nutzung von motorisierten Zuggeräten für Rollstühle unterliegt in Deutschland bestimmten rechtlichen Anforderungen und technischen Prüfungen. Hier sind die wichtigsten Aspekte im Zusammenhang mit der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) und dem TÜV:

STVO-Zulassung

Straßenzulassung:
Motorisierte Zuggeräte für Rollstühle müssen bestimmte Kriterien erfüllen, um auf öffentlichen Straßen und Wegen genutzt werden zu dürfen. Dazu gehört oft die Einhaltung der Vorgaben der StVZO.

Geschwindigkeitsbegrenzung:
Um als medizinisches Hilfsmittel zugelassen zu werden, darf die Höchstgeschwindigkeit eines Zuggeräts in der Regel 15 km/h nicht überschreiten. Zuggeräte, die schneller fahren, könnten als Kleinkrafträder klassifiziert werden und erfordern eine entsprechende Fahrerlaubnis.

Ausstattung:
Für den Einsatz im öffentlichen Straßenverkehr müssen Zuggeräte mit bestimmten Ausstattungen versehen sein, darunter:

  • Beleuchtung (Front- und Rücklichter)
  • Reflektoren
  • Hupe oder Klingel

Versicherung:
Zuggeräte, die schneller als 6 km/h fahren, benötigen in der Regel eine Haftpflichtversicherung und müssen ein entsprechendes Versicherungskennzeichen tragen.

TÜV-Prüfung

Technische Überprüfung:
Motorisierte Zuggeräte, die im Straßenverkehr genutzt werden sollen, müssen vom TÜV oder einer anderen anerkannten Prüforganisation technisch abgenommen werden. Die Prüfung umfasst:

  • Sicherheit der Konstruktion
  • Funktionsfähigkeit der Bremsen
  • Stabilität der Verbindung zwischen Zuggerät und Rollstuhl
  • Einhaltung der vorgeschriebenen Geschwindigkeitsbegrenzung

Regelmäßige Inspektionen:
Wie bei anderen Fahrzeugen können regelmäßige Inspektionen erforderlich sein, um sicherzustellen, dass das Zuggerät weiterhin sicher betrieben werden kann und allen gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Foto Alber GmbH, Albstadt

Um ein motorisiertes Zuggerät für Rollstühle im öffentlichen Straßenverkehr nutzen zu können, müssen mehrere Anforderungen erfüllt werden:

  • Einhalten der Geschwindigkeitsbegrenzungen gemäß StVZO (in der Regel max. 15 km/h für medizinische Hilfsmittel).
  • Ausstattung mit vorgeschriebenen Sicherheitseinrichtungen wie Beleuchtung und Hupe.
  • Versicherungspflicht bei einer Höchstgeschwindigkeit über 6 km/h.
  • Technische Prüfung und Zulassung durch den TÜV oder eine ähnliche Organisation, die die Sicherheit und Funktionsfähigkeit des Geräts bestätigt.

Es ist wichtig, sich vor dem Kauf und der Nutzung eines Zuggeräts über die spezifischen rechtlichen und technischen Anforderungen zu informieren und sicherzustellen, dass alle notwendigen Zulassungen und Prüfungen durchgeführt wurden. Dies garantiert nicht nur die Sicherheit des Nutzers, sondern auch die Konformität mit den gesetzlichen Vorschriften.