Werden die Kosten für einen Rollator von der Krankenkasse übernommen?
Ja, die Kosten für einen Standard-Rollator werden in vielen Fällen von den Krankenkassen übernommen, da diese Gehhilfen im Hilfsmittelverzeichnis gelistet sind. Um eine Kostenübernahme zu erhalten, ist es jedoch entscheidend, dass eine medizinische Notwendigkeit besteht. Diese muss durch einen Arzt oder eine Ärztin attestiert werden.
In der Regel liegt die Zuzahlung für einen Rollator bei maximal 10 Euro. Die genaue Höhe der Kostenübernahme kann jedoch je nach Krankenkasse und Region unterschiedlich ausfallen.
Bei speziellen Anforderungen oder zusätzlichen Ausstattungswünschen, die über das medizinisch Notwendige hinausgehen, müssen in der Regel die Mehrkosten selbst getragen werden. Es gibt jedoch Ausnahmen: Sollte eine spezielle Ausstattung ärztlich verordnet werden – wie beispielsweise ein Rollstuhl mit Unterarmauflage, Armstütze, Fußstütze oder Rückenlehne – könnte auch diese von der Krankenkasse übernommen werden.